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   AG Berlin-Mitte, 04.02.2020 - 5 C 28/19   

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https://dejure.org/2020,15201
AG Berlin-Mitte, 04.02.2020 - 5 C 28/19 (https://dejure.org/2020,15201)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 04.02.2020 - 5 C 28/19 (https://dejure.org/2020,15201)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 04. Februar 2020 - 5 C 28/19 (https://dejure.org/2020,15201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Ortsübliche Vergleichsmiete bei negativer Neueinstufung der Wohnlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Mieterhöhung bei Verschlechterung der Wohnlage!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieterhöhung bei Verschlechterung der Wohnlage im neuen Mietspiegel?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stichtagsabschlag bei Mieterhöhung? (IMR 2020, 414)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 295/15

    Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Vornahme eines Stichtagszuschlags durch

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 04.02.2020 - 5 C 28/19
    Allerdings ist für den Fall, dass die Werte des für die Wohnung maßgeblichen Rasterfelds durch eine negative Veränderung der Wohnlage seit dem Stichtag des älteren Mietspiegels erheblich und ungewöhnlich gesunken sind, ein Stichtagsabschlag zulässig (vgl. für den umgekehrten Fall einer ungewöhnlichen Steigerung der Mietpreise BGH, IMR 2017, 181).

    Unter Berücksichtigung der zutreffenden Rechtsansicht des BGH, Urteil vom 15.03.2017 - VIII ZR 295/15, nach der in dem dort zu entscheidenden Fall eine ungewöhnliche Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete seit dem Stichtag eines älteren Mietspiegels eingetreten war und deshalb ein Stichtagszuschlag als zulässig erachtet wurde, kann für den umgekehrten Fall, dass die Werte des für die Wohnung maßgeblichen Rasterfeldes durch eine negative Veränderung der Wohnlage erheblich und ungewöhnlich gesunken sind (was in den letzten Jahren eher eine Ausnahme darstellt haben dürfte) selbstverständlich nichts Abweichendes gelten.

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